003
07.02.2015, 06:34 Uhr
Klobürste
Mitglied Parzellenbesitzer
      
Beiträge: 1241 Dabei seit: 06.11.2004, 17:36 Uhr |
Da geb ich dir recht, eigentlich ist es schon toll was man mit der deutschen Sprache alles machen kann.
Wenn ich die oben zitierten Urteilsbegründung richtig interpretiere, gehe ich einen Mietvertrag mit jener Person (Firma, öffentliche Einrichtung) ein deren Toilette ich benutze. Wenn dem so ist, müsste ich ja, bevor ich die Toilette benutze, die AGB durchlesen und bestätigen. In dieser AGB könnte ja das Stehpinkeln ausgeschlossen, die Verwendung der Klobürste vorgeschrieben und ich dazu verpflichtet werden, die Toilettenanlage in einem reinlichen Zustand zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung könnte ein Reinigungsendgeld verlangt werden.
Also ich sehe schon an jedem Eingang zu einer Toilettenanlage AGB´s hängen die ich , bevor ich die Anlage benutzen darf, bestätigen muss da sich ansonsten z.B. die Türe nicht öffnen lässt. Das könnte jedoch gewaltig in die Hose gehen! -----
"Wie lange eine Minute sein kann, hängt davon ab, auf welcher Seite der Toilettentüre man sich befindet."  |