055
Klobürste
Mitglied Parzellenbesitzer
|
Geschrieben am: 13.12.2004, 08:44 Uhr Hier sind Antworten der Beiden im Bezug auf das Patentamt bzw. deren Leiter bzw. meine Ansicht vom Amt des Patentamtsleiters!
Antwort von Matthias Hofmann: Leiter des patentamtes Der Leiter des patentamtes entscheidet, wer ein patent auf seine Forschung erhält und wieviel er dafür blechen "darf"!
Antwort von Matthias Hofmann: ...aber der Forschungsbaum wird Euch bestimmt gefallen! Der ist riesig, man kann ihn daher über 4 Bildschirme scrollen! Man sieht in ihm auch, wie weit die anderen schon sind und kann sich so regelrechte Verfolgungsjagden liefern - haben Ronald und ich auch schon gemacht!
Vor allem in Zusammenhang mit patenten ist so ein Wettrennen äu�erst spannend. Wer schnell ist, kann seinem Gegner eine Technologie vor der Nase wegschnappen - es sei denn, der Gegner sitzt gerade im patentamt...
Antwort von Matthias Hofmann: Die patente sind natürlich nicht für immer. Es war ganz schön schwer, die richtige Balance zwischen Kosten und Dauer zu finden, Ronald und ich haben das immer wieder gespielt und geändert, gespielt und geändert, gespielt und geändert... Aber ich denke, wir haben es gut hinbekommen. Aber das mü�t Ihr dann entscheiden!
Antwort von Matthias Hofmann: Wenn jemand ein patent beantragt, dann landet dieser Antrag beim patentamt. Der Inhaber kann dann jeden Antrag annehmen oder ablehnen. Und dabei kann schon auch mal Vetternwirtschaft betrieben werden!
Antwort von Roland Wendt: nein, andere patente kann man nicht rauben. Aber man kann sich selbst welche zu schanzen. Bei manchen Spielzielen kann das durchaus nützlich sein...
Antwort von Roland Wendt: nö der patentamtsleiter entscheidet, wer das patent bekommt, es kann nur einer innehaben - nicht verwechseln mit dem eigentlichen Forschungsergebnis.. --------------------------------------------------------------------------- Ich verstehe das jetzt so: Ich erforsche,z.B. eine neue Spülung,die melde ich zum Patent an. Um das Patent,auf eine gewisse Zeit zu bekommen,mu� ich einen Betrag X zahlen. Der Amtsleiter entscheidet nun,ob ich das Patent bekomme. Richtig soweit? Hat nun mein Gegener(KI) den Posten als Amtsleiters,und entscheidet er,da� ich das Patent nicht bekomme,kann er sich das Patent sichern(wenn er das Geld hat),bis er selbst diese Spülung erforscht hat und es dann verwenden. Bis zum Ablauf des Patents,kann ich diese Spülung nicht verwenden und mu� eine andere,bzw.eine andere Einrichtung(Kloschüssel) zum Patent anmelden. Lieg ich mit meiner Ansicht des Patentamtsleiters so richtig oder total daneben? ------ :toilet: "Wie lange eine Minute sein kann, hängt davon ab, auf welcher Seite der Toilettentüre man sich befindet." :toilet: |